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   BVerwG, 23.04.1999 - 9 PKH 53.99, 9 B 182.99   

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https://dejure.org/1999,26356
BVerwG, 23.04.1999 - 9 PKH 53.99, 9 B 182.99 (https://dejure.org/1999,26356)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.1999 - 9 PKH 53.99, 9 B 182.99 (https://dejure.org/1999,26356)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 1999 - 9 PKH 53.99, 9 B 182.99 (https://dejure.org/1999,26356)
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  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1999 - 9 PKH 53.99
    Gegenüber diesen tatsächlichen Feststellungen und der Sachverhaltswürdigung des Berufungsgerichts haben die Kläger durchgreifende Verfahrensrügen nicht erhoben (zu den Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge, insbesondere einer Aufklärungsrüge vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 17.98

    Nordirak als inländische Fluchtalternative für politisch Verfolgte aus dem Irak

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1999 - 9 PKH 53.99
    Die Beschwerde hält zunächst die Frage für grundsätzlich klärungsbedürftig, "ob der Nordirak auch für irakische Asylbewerberinnen, die Mütter von Babys bzw. Kleinkindern sind, eine inländische Fluchtalternative im Sinne des Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 8. Dezember 1998, BVerwG 9 C 17.98) sein kann, obwohl dort das Existenzminimum nicht gesichert ist." Dies ist in erster Linie eine von den tatsächlichen, insbesondere den politischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten im Nordirak abhängige Frage, deren Klärung den Tatsachengerichten vorbehalten ist.
  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1999 - 9 PKH 53.99
    Soweit Herkunftsort und Ort einer inländischen Fluchtalternative identisch sind, erübrigt sich demnach eine Prüfung der Frage der Existenzmöglichkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 43.96 - BVerwGE 105, 204 [BVerwG 09.09.1997 - 9 C 43/96] mit weiteren Nachweisen).
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